sie sind hier:

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. E. Marx e. K. Großküchen & Hausgeräte - Inhaber: Inga Helbig

1. Allgemeines
Den Angeboten und Verkäufen (auch künftigen) liegen ausnahmslos die folgenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht mit uns schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.


2. Angebot und Entwurf
Angebote verstehen sich stets freibleibend und unverbindlich für Preise und Lieferung. Erste Angebote und erste Entwürfe werden in der Regel kostenlos abgegeben. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten werden nur unentgeltlich ausgeführt, wenn der Liefervertrag im Umfange der Angebotsgrundlage zustande kommt. Kostenanschläge, Zeichnungen und Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farben, sowie technische Angaben, die in den Katalogen und anderen Druckwerken enthalten sind, sind
Annäherungswerte. Änderungen bleiben vorbehalten.


3. Auftragsbestätigung

Erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich, für uns erst ab schriftlicher
Bestätigung. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Preise sind freibleibend.
In jedem Fall gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung maßgebliche Tagespreis. Bestellte Mengen können von uns auf Verpackungseinheiten geändert werden.
Sollte sich nach erfolgter Auftragsannahme durch eingeholte Auskünfte oder
sonstige Umstände eine Gefährdung des Zahlungsanspruches herausstellen,
sind wir berechtigt, Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages
zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.


4. Lieferzeit
Die angegebene Lieferzeit gilt, auch wenn ein fester Termin genannt ist, nur als
annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche Einzelheiten
klargestellt und beide Parteien über alle Bedingungen des Geschäftes einig
sind. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet anderer Rechte
aus dem Verzug des Bestellers – um den Zeitraum, mit dem der Besteller mit
seinen Verpflichtungen aus diesem oder aus einem anderen Abschluss im Verzuge ist. Verspätete Lieferungen müssen angenommen werden. Durch Eintritt unvorhersehbarer Betriebsstörungen (Streiks, Bahnsperre usw.) bei uns oder unseren Vorlieferanten können uns nach unserer Wahl von Lieferungsverpflichtungen und Terminen für einen Teil oder den gesamten Auftrag, mindestens für die Zeit der Störung, entbinden. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft und kann von uns getrennt berechnet werden.
Mit Beginn der vereinbarten Lieferfrist sind wir zur Lieferung berechtigt. Kann
oder will der Besteller die Waren zu diesem Zeitpunkt nicht abnehmen, sind wir
berechtigt, die Ware bei uns einzulagern und zur sofortigen Zahlung zu berechnen.
Sämtliche durch diese Maßnahme entstehenden Mehrkosten können von
uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Abrufaufträge müssen spätestens
innerhalb von 6 Monaten, gerechnet ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung, abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir ohne Abruf zur Lieferung berechtigt. Nimmt der Besteller die Ware zum vereinbarten Liefertermin bzw. durch Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht ab und kommt er den vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen nicht nach, sind wir berechtigt, die Lieferung abzulehnen und ohne weiteren Nachweis einen Schadensersatzanspruch von 25 % der Vertragssumme zu berechnen. Dieser Schadensersatz ist zur sofortigen Zahlung fällig. Die Geltendmachung weitergehender Schäden ist dadurch nicht ausgeschlossen.


5. Versand und Gefahrenübergang

Versand oder Lieferung erfolgt – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart
worden ist – ab Lager Heiligenstadt bzw. ab Lieferwerk- auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn frei „Bestimmungsort“ vereinbart sein sollte. Versandweg, Beförderung und Verpackung sind unserer Wahl unter Ausschluss jeder Haftung überlassen. Andernfalls oder bei Unmöglichkeit der Ver-sendung sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers
nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Lager bzw. Werk geliefert zu be-rechnen.


6. Montage
Bei Beginn der Montage müssen alle Bauarbeiten soweit fortgeschritten sein,
dass sie ungehindert durchgeführt werden kann. Wartezeiten oder nochmalige
ohne unser Verschulden erforderliche Reisen gehen zu Lasten des Bestellers.
Zum Transport schwerer Gegenstände sind Hilfspersonen sowie die notwendigen Rüst- und Hebewerkzeuge vom Besteller zu beschaffen. Erweisen sich Öffnungen in den Gebäuden zur Hereinschaffung von Teilen oder Geräten als zu klein, sind Kosten für die Vergrößerung der Öffnungen oder Zerlegung der Teile vom Auftraggeber zu tragen. Maurer-, Putz-, Maler-, Zimmerer-, Installations- und Elektroanschlussarbeiten sind in unseren Angeboten nicht enthalten. Insbesondere Elektro- und Installationsarbeiten sind bauseits durch am Ort zugelassene Handwerker auszuführen. Werden durch uns Geräte angeschlossen, müssen bauseits alle erforderlichen Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasanschlüsse am Aufstellungsort der Geräte vorhanden sein. Diese Anschlüsse erfolgen gegen Berechnung.


7. Eigentumsvorbehalt
Bei allen Lieferungen machen wir es zur Bedingung, daß die angelieferte Ware
in dem Umfang wie Forderungen noch nicht ausgeglichen sind, bis zur Erfüllung
sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen unser
Eigentum bleibt.
Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine
laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und an-erkannt ist. Unser Eigentumsvorbehalt wird durch den Käufer gewährt, indem er unseren Eigentumsvorbehalt auf sämtliche gelieferte Ware anerkennt, und dieser unabhängig von der betreffenden Forderung bzw. Ware, jedoch in angemessener Höhe, von der Fa. Marx – Großküchen & Hausgeräte e.K. geltend gemacht werden kann.
Die Fa. M a r x – Großküchen & Hausgeräte e.K. ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Käufer ist dann zur Herausgabe des Liefergegenstandes verpflichtet .
Verlängerter Eigentumsvorbehalt Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt die Fa. Marx Miteigentum an der einheitlichen Sa-che zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Wird die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung für  Rechnung eines anderen Gläubigers gepfändet, sind wir von dieser Pfändung, unter Bennung des Gerichtsvollziehers, in Kenntnis zu setzen, damit wir gegen diese Pfändung Einspruch erheben können.


8. Zahlungsbedingungen – verspätete Zahlung
Soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen, ohne Rücksicht auf Mängelrügen, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung der Rechnung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum und bei Vorauszahlung gewähren wir 2 % Skonto.
Für Einrichtungsaufträge, Aufträge für Sonderanfertigungen (z.B. maßgefertigte
Geräte, Porzellan mit Vignetten usw.) sowie Aufträge von neuen Kunden gelten
folgende Zahlungsvereinbarungen: 1/3 bei Zugang der Auftragsbestätigung 1/3 bei Meldung der Versandbereit-schaft Rest innerhalb 8 Tagen nach Lieferdatum unter Abzug von 2 % Skonto auf den Gesamtrechnungsbetrag oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzüge.
Für Lieferungen mit einem Rechnungsbetrag von weniger als 100,– EURO und
bei uns unbekannten Bestellern behalten wir uns den Versand per Nachnahme
vor. Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeitsdatum der Rechnungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von Basiszinssatz plus 5 % (Privatkunden) bzw. Basiszinssatz plus 8 % (Unternehmen), ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.
Wechselsteuer, Bank-, Diskont- und Einzugsspesen, sowie alle
sonstigen durch Wechseldiskontierung entstehenden Kosten gehen zu Lasten
des Bestellers und sind sofort, ohne Abzug, in bar zu vergüten. Kommt der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug, geht ein Wechsel oder
Scheck zu Protest oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungsfristen oder die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel sofort zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nur zulässig, soweit Forderungen aufgrund älterer, fällig gewordener Rechnungen ausgeglichen sind.


9. Gewährleistung
Beanstandungen sind spätestens innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware
schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, worauf die Ware sofort zu untersuchen ist, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Gegenüber Unternehmen wird die Gewährleistungsfrist grundsätzlich auf 12
Monate, bei gebrauchten Gegenständen auf 3 Monate beschränkt, es sei denn
es wurden ausdrücklich und schriftlich andere Fristen vereinbart .
Garantie bieten wir im Rahmen der jeweiligen Werksgarantie der Herstellerfirma
oder des Vorlieferanten.
Liegen berechtigte Mängel vor, so ist der Fa. Marx zunächst die Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.


10. Haftung
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechts-grund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


11. Preise
Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten des Tranportes und der Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Verpackung wird von uns zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Bei Verträgen, in denen die Preise offen gelassen sind, werden diese nach den
am Tage der Übergabe gültigen Kosten und Preisen verbindlich von uns berechnet.
Werden für Nachbestellungen keine neuen Preise vereinbart, so gilt für die
Preisberechnung unsere zum Zeitpunkt der Nachbestellung gültige Preisliste.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für alle sich er-gebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechselklagen, auch wenn die
Wechsel an einem anderen Ort zahlbar gestellt sind, wird ausschließlich durch
unseren Sitz bestimmt. Für uns sind nur diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen verbindlich. Sollte eine ihrer Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Vorstehende Bestimmungen gelten auch für Nachbestellungen und für solche Bestellungen, die mittels besonderem Formular erfolgen.
Gerichtsstand: unabhängig vom Streitwert – Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt
Heiligenstadt, den 1. 2. 2004